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12.11.1926 Heirat von Johann jr. mit Henriette Rooimans in Eindhoven
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Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Eltern der Heirat nicht zugestimmt haben und dass dies rechtlich durchgesetzt werden musste, wie aus dieser Urkunde hervorgeht. In den Niederlanden könnten Sie nicht heiraten, wenn Sie volljährig wären (21). Wenn ein Elternteil die Erlaubnis verweigerte, konnte der Ehegatte beim Unterbezirksgericht eine “Respekturkunde” beantragen, eine Urkunde, in der das Unterbezirksgericht entschied, dass ein Erwachsener unter dreißig Jahren immer noch ohne Erlaubnis seiner Eltern oder Großeltern heiraten könne. Etwas Ähnliches gab es in Belgien, wo eine Ablehnung durch die Eltern nur zu einer Verzögerung von 30 Tagen führen konnte. Sehe Respekturkunde.
Wohnort Kleine Berg 64
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